Seminar-Details
Die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten
Mehr als 160.000 selbstständige Künstler und Publizisten sind über die Künstlersozialkasse in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sozialversichert. Viele Selbstständige dieser Berufsgruppen gehören als Unternehmer zu den Mandanten der Steuerberater und kennen noch nicht einmal alle Möglichkeiten, sich günstig zu versichern.Darüber hinaus ist die Künstlersozialkasse vom Verordnungsgeber aufgefordert, jedes Jahr etwa achttausend Einkommensüberprüfungen auf der Grundlage der Ein-kommensteuerbescheide bei den versicherten Künstler und Publizisten durchzuführen.
Schon Karl Valentin befand „Kunst ist schön, macht aber viel Arbeit“. Zwar beruhen viele Vorschriften des Gesetzes über die Sozialversicherung selbständiger Künstler und Publizisten (KSVG) auf vergleichbaren Vorschriften der klassischen Sozialversi-cherung; darüber, wer denn nun eigentlich Künstler oder Publizist im Sinne des KSVG ist, herrscht große Unsicherheit. Die Rechtsprechung bis hin zum Bundesverfassungsgericht hat in mehr als zweitausend Entscheidungen Aussagen dazu getroffen.
Nachdem die Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Künstlersozialversicherung im September 2008 gescheitert ist, kehrt Rechtssicherheit ein.
In der Halbtagsveranstaltung erhalten die Teilnehmer die notwendigen Informationen zu diesem Themenkomplex. Behandelt werden folgende Felder: die Versicherungspflicht, die Ausnahmen, die Beitragszahlung, die Überwachung sowie Bußgeldverfahren und Rechtsbehelfe.
Kosten: 90,- Euro
Termine:
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Beurteilung: Keine Bewertung
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Gliederung
· Die Künstlersozialversicherung nach dem KSVG
o Vorgeschichte
o Finanzierung
· Versicherungspflicht nach dem KSVG
o Beginn und Ende der Versicherungspflicht
o Auslandsaufenthalt
o Begriff der Selbständigkeit
o Künstlerbegriff und Abgrenzungen
o Publizistenbegriff und Abgrenzungen
o Erwerbsmäßigkeit
o Beschäftigung von Arbeitnehmern
o GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer
o Antragstellung und Verfahren
· Ausnahmen von der Versicherungspflicht nach dem KSVG
o Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit
o Versicherungsfreiheit in der Kranken- und Pflegeversicherung
o Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung
o Befreiung von der Krankenversicherungspflicht
§ Berufsanfänger
§ Höherverdienende
o Befreiung von der Pflegeversicherung
o Beitragszuschuss
· Beitragszahlung
o Bemessungsgrundlage
o Vorausschätzung und Änderung der Verhältnisse
o Beitragssatz
o Mindest- und Höchstbeiträge
o Beitragsberechnung
o Säumniszuschläge
o Meldungen
· Überwachung
o Betriebsprüfungen durch die Künstlersozialkasse
o Einkommensüberprüfung
· Bußgelder
· Rechtsbehelfe
o Widerspruch
o Klage
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